Die EU reguliert künstliche Intelligenz in Stufen. Die Schweiz setzt vorerst auf bestehendes Recht. Was das für Unternehmen bedeutet.

Warum das Thema auf dem Tisch liegt

Die EU hat mit dem AI Act das erste umfassende Regelwerk für künstliche Intelligenz geschaffen. Er gilt seit August 2024 und wird etappenweise wirksam: zuerst Verbote, dann Pflichten für Anbieter von Basismodellen, später die Hochrisiko-Regeln. Die Schweiz geht einen anderen Weg: Der Bundesrat hat 2024 entschieden, vorerst kein eigenes KI-Gesetz zu schaffen und stattdessen auf bestehendes Recht und gezielte Anpassungen zu setzen.

Vier Stufen, ein Prinzip

  • Verboten: KI mit unannehmbaren Risiken, etwa Social Scoring oder manipulative Systeme.
  • Hochrisiko: Systeme in Bereichen wie Personal, Bildung, Kredit oder kritischer Infrastruktur, mit strengen Pflichten.
  • Transparenz: Chatbots und generative Inhalte müssen erkennbar sein.
  • Minimal: Die meisten Alltagsanwendungen bleiben freiwillig.

Was das für Schweizer Unternehmen heisst

Wer Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbietet, kann vom AI Act erfasst werden, unabhängig vom Firmensitz. Praktisch heisst das: KI-Anwendungen erfassen, Risiko einordnen, Dokumentation führen und menschliche Kontrolle sicherstellen. In der Schweiz gelten daneben das Datenschutzgesetz, das Arbeitsrecht und sektorale Vorgaben.

Der pragmatische Weg

  • Ein Inventar aller KI-Anwendungen im Unternehmen erstellen.
  • Jede Anwendung einer Risikostufe zuordnen.
  • Zuständigkeiten, Freigaben und Prüfschritte dokumentieren.
  • Teams schulen: Regeln nützen nur, wenn sie bekannt sind.

Regulierung ersetzt keine Haltung. Aber sie macht sichtbar, wo Verantwortung nötig ist.

Fazit

Der AI Act betrifft auch Schweizer Unternehmen, die in der EU tätig sind. Wer heute ein einfaches Verzeichnis führt und Verantwortlichkeiten klärt, ist später schneller, und glaubwürdiger.

Quellen & Weiterlesen

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