Sprachmodelle sind stark, aber sie arbeiten mit Daten. Wer personenbezogene Angaben eingibt, trägt Verantwortung.

Warum Datenschutz hier zentral ist

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz und die DSGVO der EU beruhen auf denselben Grundsätzen: Zweckbindung, Datenminimierung, Transparenz und Rechte der Betroffenen. Diese Grundsätze gelten auch, wenn Daten in ein KI-Tool fliessen.

Was personenbezogene Daten besonders macht

Personenbezogen ist alles, was sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person bezieht, auch Namen in E-Mails, Notizen oder Kundenanfragen. Wichtig: Wer ein KI-Tool nutzt, bleibt für die Daten verantwortlich; der Anbieter wird zum Auftragsbearbeiter und braucht einen Vertrag.

Drei Regeln für den Alltag

  • Minimieren: Nur eingeben, was wirklich nötig ist: Namen und Adressen wenn möglich weglassen oder anonymisieren.
  • Regeln: Eine Liste erlaubter Tools mit klaren Grenzen: Datenarten, Aufbewahrung, Standort.
  • Informieren: Betroffene wissen lassen, wenn ihre Daten mit KI verarbeitet werden.

Kontrolle statt Verbot

Ein pauschales Verbot hilft niemandem. Besser sind klare Leitplanken: Freigabeprozesse, Prüfpflichten, ein Meldeweg für Vorfälle und Schulungen für alle, die mit KI arbeiten.

Datenschutz ist kein Hindernis für KI, er ist die Bedingung dafür, dass man sie guten Gewissens nutzt.

Fazit

Wer KI einsetzt, entscheidet jeden Tag über Daten. Mit wenigen klaren Regeln bleibt der Nutzen gross und das Risiko klein.

Quellen & Weiterlesen

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